"Meine Ecuador & Galapagos Reise"
Dies war meine 3. Reise mit SKR. Auf den früheren Reisen gab es keinen Grund zur Beschwerde. Dieses mal jedoch.
1. Beschwerde vor Ort: Laute Party (von 23:45 - 01:30 Uhr). Diese Beschwerde wurde zuvorkommend zur Kenntnis genommen.
2. Beschwerde über ein Hotel: (im Bad keine Steckdose, kein Föhn, einzige Ablagemöglichkeit der geschlossene Klodeckel). Folgende Whatsapp habe ich auf meine Beschwerde erhalten: "Es tut uns sehr leid, dass Sie sich auch in diesem Hotel nicht wohlfühlen. Solche Eindrücke wirken auf uns schon mal nicht ganz geheuer... usw." Was wäre bei einer dritten Beschwerde? Bekommt man dann Hausverbot bei SKR?
Liebe Reisefreundin,
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich bereits zum dritten Mal für eine SKR-Reise entschieden haben. Dass es diesmal einige Unannehmlichkeiten in den Hotels gab, bedauern wir sehr und wir möchten uns dafür bei Ihnen entschuldigen. Wir stehen in ständigem Austausch mit unserem SKR Country Management und den Hotels vor Ort und prüfen die von Ihnen genannten Punkte selbstverständlich. Sie dürfen sich bei uns jederzeit beschweren oder Ihre Kritikpunkte anbringen -ganz egal wie häufig. Wir sind immer dankbar über Ihr Feedback, denn wir haben den Anspruch, dass unsere Reisen immer Ihren Qualitätsanforderungen gerecht werden und arbeiten stets daran diese zu verbessern. Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder auf einer unserer Reisen begrüßen zu dürfen.
Der SKR-Gast bewertete folgende Reise:
7 Gründe für SKR Reisen
- Kleine Gruppen
- Beste Preise – beste Qualität!
- Begegnungen vor Ort
- Hervorragende Reiseleitung
- Landestypische, kleine Hotels
- Nachhaltig reisen
- CO₂e-Kompensation für alle Reisen